| R 14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. | 
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| R 15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. | 
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| R 20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Kontakt mit der Haut. | 
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| R 20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | 
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| R 21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 
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| R 23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | 
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| R 23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. | 
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| R 24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 
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| R 26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | 
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| R 26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. | 
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| R 27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. | 
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| R 36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. | 
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| R 36/37/38 | Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. | 
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| R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut. | 
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| R 37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. | 
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| R 39/23 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 
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| R 39/23/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 39/23/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 39/23/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 
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| R 39/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 39/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 39/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 
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| R 39/26 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 
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| R 39/26/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 39/26/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 39/26/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 
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| R 39/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 39/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 39/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 
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| R 42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. | 
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| R 48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | 
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| R 48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | 
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| R 48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | 
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| R 48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | 
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| R 48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | 
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| R 48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. | 
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| R 48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. | 
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| R 48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. | 
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| R 48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. | 
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| R 48/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. | 
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| R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 
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| R 51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 
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| R 52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | 
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| R 68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. | 
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| R 68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. | 
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| R 68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. | 
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| R 68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. | 
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| R 68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. | 
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